1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil aller Verträge zwischen der AUREA Development GmbH (nachfolgend „AUREA“) und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Immobilienentwicklung, Planung, Bauausführung, Projektsteuerung sowie Vermittlungs- und Generalunternehmerleistungen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.2 AUREA erbringt ihre Leistungen im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere im Bau-, Planungs- und Immobilienrecht.
1.3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
2. Vertragsschluss, Form, Änderungen und Beendigung
2.1 Sämtliche Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Textform. Die Textform ist insbesondere durch E-Mail erfüllt. Der Zugang gilt als erfolgt, sobald die Erklärung auf dem Empfängerserver abrufbar ist.
2.2 Angebote von AUREA sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung durch AUREA zustande.
2.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von AUREA in Textform bestätigt werden.
2.4 Verträge können – soweit einzelvertraglich nicht anders geregelt – mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.5 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Störung der Zusammenarbeit, Zahlungsverzug oder erheblichen Abweichungen vom vereinbarten Projektumfang durch den Kunden.
3. Leistungsumfang und Projektstruktur
3.1 AUREA erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Projektentwicklung und Immobilienankauf/-verkauf
- Planung (Objekt-, Architektur- und Ausführungsplanung)
- Bauausführung als Generalunternehmer oder in Teilleistungen
- Projektsteuerung und Bauleitung
- Vermittlung und Koordination von Bau- und Planungsleistungen
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Leistungsangebot.
3.3 AUREA ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von AUREA.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, Entscheidungsprozesse so zu organisieren, dass projektkritische Fristen eingehalten werden können.
5. Planung, Genehmigungen und Behörden
5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt die Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen dem Kunden.
5.2 AUREA unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Erstellung und Einreichung von Genehmigungsunterlagen, übernimmt jedoch keine Garantie für behördliche Entscheidungen.
6. Ausführung und Bauleistungen
6.1 Bauleistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
6.2 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen oder textlichen Bestätigung durch AUREA.
6.3 Mehrleistungen, die aufgrund von Planungsänderungen, unvorhergesehenen Baugrundverhältnissen oder behördlichen Anforderungen entstehen, werden gesondert vergütet.
7. Vergütung und Abrechnung
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag (Pauschalpreis, Einheitspreis oder Stunden-/Tagessätze).
7.2 Abschlagsrechnungen können entsprechend dem Projektfortschritt gestellt werden.
7.3 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung monatlich.
7.4 Aufrechnungen durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
8.2 Der Kunde gerät spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
8.3 Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
9. Haftung von AUREA
9.1 AUREA haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Haftung des Kunden
10.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben resultieren.
10.2 Der Kunde stellt AUREA von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vom Kunden veranlassten Nutzung, Planung oder Änderung des Projektes entstehen.
11. Termine und Fristen
11.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
11.2 Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, behördlichen Verzögerungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden.
12. Eigentum und Nutzungsrechte
12.1 Sämtliche Planungsunterlagen, Konzepte und Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von AUREA.
12.2 Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Projektes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von AUREA.
13. Gewährleistung
13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht vertraglich anders geregelt.
13.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
14. Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Jede Partei ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
15. Aufrechnung, Abtretung
15.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
15.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen AUREA bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der AUREA Development GmbH.
